Antrag auf Verbleib in der Schuleingangsphase (Lerngruppen 1 und 2)
"(2) Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel zwei Jahre die Schuleingangsphase. Die Klassenkonferenz kann in begründeten Fällen festlegen, dass Schülerinnen und Schüler drei Schulbesuchsjahre in der Schuleingangsphase verbleiben, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen im 3. Schuljahrgang zu verbessern. Vor der Entscheidung sind die Erziehungsberechtigten umfassend zu beraten und über erforderliche Fördermaßnahmen zu informieren. Die Entscheidungen über einen längeren Verbleib trifft die Klassenkonferenz frühestens im zweiten Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres."
(§ 5 Abs. 2 Versetzungsverordnung)



