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Hinweise für die Sorgeberechtigten unserer Schulanfänger

Auf diesen Seiten finden Eltern der Schüler des nächsten Jahrgangs alle wichtigen Infos rund um das Thema Einschulung/Schulanfang.


Hier finden Eltern der Schüler des übernächsten Jahrgangs Informationen rund um das Anmeldeverfahren, das jährlich im Februar stattfindet.


Unter dem Reiter "Schulanfang" finden Sie alle Infos zum Übergang und zur weiteren Organisation.

 

Lesen Sie bitte alle Beiträge gründlich. Vielen Dank!

Schulanmeldung

Liebe Eltern,

alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, werden ab 1.8. desselben Jahres schulpflichtig.

Sie müssen Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung in der Schule des Einzugsgebietes, in dem Sie wohnen, anmelden.


Die entsprechenden Anmelde-Formulare erhalten Sie bis Januar per Post!


Sollten Sie eine andere Grundschule für Ihr Kind wünschen, teilen Sie uns das auf dem Anmeldeformular am Tag der Anmeldung mit.
Wir benötigen von beiden Sorgeberechtigten die Unterschriften.

 

Sollten Sie über das alleinige Sorgerecht verfügen, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit. Außerdem müssen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes einsehen.

Bitte denken Sie selbstständig an eine zeitnahe Anmeldung für den Hort spätestens bis zum März des Vorjahres der Einschulung!


-->Sollte ihr Kind die freie GS Burgwerben oder die freie GS Spergau besuchen sollen, ist zur Anmeldung eine Kopie der Aufnahmebestätigung der Freien Evangelischen Schule bzw. der Spergauer Grundschule vorzulegen.


--> Sollte eine andere öffentliche Schule als unsere gewählt werden (A.-Einstein-Schule, Herderschule, Langendorf, Leißling, Großkorbetha, Uichteritz, Tagewerben) ist eine Begründung einzutragen. Der Schulträger entscheidet und weist Ihr Kind einer Schule zu. 

Gesetzliche Grundlagen

Bitte lesen Sie dazu auch die gesetzlichen Grundlagen:


Aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.
Kinder, die bis zum 30. Juni das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel eine Grundschule im Gebiet des Schulträgers (die Stadt Weißenfels), in dem sie wohnen.

Die Sorgeberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendes Kind bis zum 1. März des Vorjahres der Einschulung bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Sie stellen das Kind dabei persönlich vor.


Anmeldetermine können Sie in der Regel im Januar/ Februar dem „Wochenspiegel“, dem Amtsblatt und ggf. der „Mitteldeutschen Zeitung“ oder den Informationstafeln der Kindertagesstätten entnehmen.


Erlass zur "Aufnahme in die Grundschule" 

aufnahme_grundschule.pdf


 

Auszug aus der Schulbezirksverzichtssatzung der Stadt Weißenfels

Der Schulträger verzichtet seit dem Schuljahr 2012/2013 auf die Festlegung von Schulbezirken, hat aber Kapazitätsgrenzen für die Grundschulen festgelegt. Sofern an einer Grundschule mehr schulpflichtige Kinder angemeldet werden, als aufgenommen werden können, erhalten die Kinder den Vorrang, für welche die ausgewählte Schule auch die nächstgelegene Grundschule ist. Nachrangig können auch weitere Kinder berücksichtigt werden. Nachzulesen in der o.g. Satzung:


satzung.pdf


Zum Zwecke der wohnungsnahen Aufnahme werden folgende räumliche Bereiche für die nächstgelegene Grundschule in der Satzung festgelegt:


Ortsteil Borau
Weißenfels mit folgenden Straßen:
(alle Grundstücke) von Albert-Engel-Straße, Albert-Schwarick-Weg, Alfred-Junge-Straße, Alte Bergstraße, Alte Krume Gasse, Alte Leipziger Straße, Am Bad, Am Klemmberg, Am Kloster, Am Küchengarten, Am Kugelberg, Am Sausenhölzchen, Am Schützenplatz, Am Stadtpark, Am Steinhof, Am Tschirnhügel, An den Stufen, An der Marienkirche, An der Pforte, Arndtstraße, Arvid-von-Harnack-Straße, Bismarckstraße, Blücherweg, Brauhausgasse, Comeniusweg, Damaschkestraße, Dammstraße, Dr.-Benjamin-Halevi-Straße, Erich-Lattermann-Straße, Ernst-Klette-Straße, Ernst-Schneller-Straße, Fanny-Tarnow-Siedlung, Fichtestraße, Fischgasse, Fliederweg, Franckestraße, Francoisstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichsstraße (alle Grundstücke mit geraden Hausnummern)


(alle Grundstücke) von Fritz-Gerasch-Weg, Fröbelstraße, Gabelsbergerstraße, Georgenberg, Gerhard-Fritz-Weg, Große Burgstraße, Große Kalandstraße, Günter-Mayr-Straße, Hans-Sachs-Weg; Hardenbergstraße, Hebbelweg, Heinickestraße, Heinrich-Heine-Straße, Hermann-Löns-Weg, Hohe Straße, Holländerstraße, Holunderweg, Jahnstraße, Jasminweg, John-Schehr-Weg, Jüdenstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Marx-Siedlung, Marienkirchgasse, Kleine Burgstraße, Kleine Kalandstraße, Kleistweg, Klosterstraße, Kugelbergring, Lassalleweg, Leipziger Straße, Leunaer Weg, Luise-Brachmann-Straße, Marienstraße, Markt, Martha-Brautzsch-Weg, Nietzschestraße, Nikolaistraße,
Oelzenstraße, Otto-Bühnert-Weg, Otto-Schlag-Straße, Pestalozzistraße, Pfarrer-Schneider-Straße, Pfeffergasse, Prof.-Schroeter-Weg, Promenade, Promenadengasse, Rosa-Luxemburg-Straße, Rotdornweg, Saalstraße, Schlehenweg, Schloßgasse, Schützenstraße, Selauer Straße, Seumestraße, Stellingweg, Töpferdamm, Wacholderweg, Walter-Schade-Straße, Weißdornweg, Zeitzer Gärten, Zeitzer Straße




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