Anmeldung:

Nutzer: Kennwort:
Weitere Themen:
Schlagworte:

Gestaltung des Übergangs Kita-Schule

Im Vorjahr der Einschulung: 

 

- Februar: Anmeldung des Kindes an der nächstgelegenen Grundschule

 

- Sommer: Bescheid durch die Stadt Weißenfels über Aufnahme in die Grundschule

 

- ab September: Kontaktlehrerin der Schule nimmt Kontakt zu den Erziehern auf und besucht Ihr Kind in der KiTa

 

- November: Erster Elternabend zur Vorstellung der Schule und der Schulprogramms


- Die amtsärztliche Schuluntersuchung ist bis zur Aufnahme in die Schule verpflichtend durchzuführen! Info kommt in der Regel in die Kita oder per Post



Im Jahr der Einschulung: 

 

- bis April: Kontaktlehrerin unterbreitet Vorschulangebote und diagnostiziert Lernausgangslage, bei Entwicklungsdefiziten ggf. Verschiebung der Schulpflicht oder Einleiten eines Verfahrens zum sonderpädagogischen Förderbedarf


- Frühjahr: ggf. Besuch von Vorschulgruppen in der Schule


- Mai: Zweiter Elternabend zur Schulorganisation, Bücherzettel, Materialbedarf
 
- August: Einschulungsfeier und Aufnahme in die Schuleingangsphase

 

 

Präsentation des 1. Elternabends zur Vorstellung der Schule und der pädagogischen Arbeit

Elternabend vom 23.11.2023 für die Einschüler des Jahres 2024 


Präsentation hier einsehbar:

elternversammlung_uebergang_kita_schule.pdf

Wie bereite ich mein Kind auf die Schule vor?

bild1.png

Brief des Landeselternrats an die Eltern der Einschüler 2024

Broschüre "Mein Kind kommt in die Schule"

Für viele Kinder ist es in diesem August wieder so weit: Schulanfang!

Damit die Eltern wissen, was auf sie zukommt, hier eine Broschüre mit hilfreichen Tipps:

mein_kind_kommt_in_die_schule.pdf

Verschiebung der Schulpflicht

In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden (umgangssprachlich "Zurückstellung").


Bitte beachten Sie das Merkblatt!

verschiebung_merkblatt.pdf


Die Personensorgeberechtigten können die Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt beantragen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen.


Die Grundschule führt mit den Personenberechtigten ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten in der Schuleingangsphase sowie über das diesbezügliche schulische Konzept und erörtert mit den Personensorgeberechtigten die Fördermöglichkeiten außerhalb der Schule. Sie nimmt zu dem Antrag der Personensorgeberechtigten Stellung und bewertet darin den erreichten Entwicklungsstand des Kindes, die Fördermöglichkeiten in der Schuleingangsphase sowie die Fördermöglichkeiten bei einer eventuellen Verschiebung der Schulpflicht.


Die Stellungnahme wird mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs dem Landesschulamt übersandt. Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung. Es versendet an die Personensorgeberechtigten den Bescheid, begründet darin die Entscheidung und informiert nachrichtlich die Grundschule.

(aus dem Erlass zur Aufnahme an die Grundschule, siehe unten)


 

Ethik oder Religion?

Broschüre: flyer_ethik_religion_web.pdf

 

Der Ethik- und auch der Religionsunterricht sind ordentliche Lehrfächer gem. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Ihr Kind muss entweder am Ethikunterricht ODER am Religionsunterricht teilnehmen.

In beiden Fächern werden religiöse Grundthemen wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten sowie christliche Werte wie Ehrlichkeit, Treue und die "Goldene Regel" , auf denen unsere Moralvorstellungen in der Gesellschaft beruhen, behandelt.


Sie treffen die Wahl für Ihr Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit). Danach entscheidet es selbst. Sie können zum Halbjahr einen Fachwechsel von Ethik zu Religion oder umgekehrt beantragen. Lesen Sie bitte die Broschüre, um eine geeignete Wahl für Ihr Kind zu treffen.


Organisatorische Hinweise:

Eine Religions-Lerngruppe kommt erst ab 6 Kindern pro Jahrgang zustande. 

Seit mehreren Jahren gibt es aufgrund geringer Nachfrage an unserer Schule nur Ethik-Unterricht. 




Datenschutzerklärung