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Unsere Schulsozialarbeiterin stellt sich vor

Schulsozialarbeiterin
Frau Veronika Pilch

 

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Karl-Liebknecht-Straße 6
Raum:  1.02a
Handy: 0173 5393231
Email:  Pilch.Veronika@blk.de

 

 

Was ist Schulsozialarbeit?


Schulsozialarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Ziel ist es: junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen.


Zu den Aufgaben gehören u. a.:

  • Beratung/ Betreuung von Schülern und Schülerinnen bei familiären und persönlichen Themen
  • Vermeidung und Verminderung von Schulversagen und Schulabbruch – Schulerfolg sichern
  • Eine enge Zusammenarbeit mit und Beratung von Lehrkräften und Schulleitung
  • Planung, Durchführung von Gruppenaktivitäten, Projekten und Aufklärungsarbeit (z.B. Gewaltprävention, Streitschlichtung, Sozialtraining)
  • Eltern- und Familienarbeit
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Diagnostikstellen, Erziehungs- und Familienberatung, Kindergärten, weiterführende Schulen)


Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wenn…

  • …Ihr Kind beginnt, die Schule zu schwänzen oder dies häufig tut
  • …Sie Erziehungsschwierigkeiten erkennen, die das Zusammenleben erschweren
  • …Ihr Kind Opfer von Gewalt ist
  • …Ihr Kind schulische Probleme hat und gemeinsam mit Lehrern Lösungen finden möchte
  • …Ihr Kind persönliche Probleme hat wie Aggressionen, Verhaltensauffälligkeiten, Motivations- oder Konzentrationsstörungen hat
  • …Ihr Kind oft traurig, gestresst oder ängstlich erscheint
  • …Ihr Kind oft Streitigkeiten mit Klassenkameraden, Geschwistern und Freunden hat
  • Gerne vermittle ich auch Kontakte zu anderen Beratungsstellen!
  • Alle Informationen und Inhalte der Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt!

Lizenzen & Quellen

Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit

 

Quelle: Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 08.08.2022, Ausgabe 27/2022 vom 08.08.2022, S. 3, Punkt 3.1 (F. Ministerium für Bildung, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ vom 13.07.2022, Az. 24-51967)

 

„Schulsozialarbeit beinhaltet ergänzend folgende sowohl intervenierende als auch präventive Aufgaben:

a) Intervention und Beratung in akuten Krisensituationen,

b) Beratung von jungen Menschen, insbesondere in schwierigen Lebenslagen,

c) Förderung des sozialen Lernens, der Partizipation und der Konfliktbewälti-gung,

d) Umgang mit Schulverweigerung, Mitwirkung bei Prozessen zur Vermeidung von Schulverweigerung und Sicherung von Schulerfolg,

e) Vermittlung von Bildungsangeboten,

f) Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Elternhäusern,

g) Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulleitungen und regionalen Akteuren.



Folgende Hilfen, Angebote und Aktivitäten…

a) sozialpädagogische Hilfen für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten, etwa auf Grund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchti-gungen, bei Lern- und Verhaltensstörungen, sozialen Auffälligkeiten oder massiver Gefährdung des Schulerfolgs durch
aa) Einzelfallarbeit,
bb) Hilfen bei beruflicher Orientierung,
cc) sozialpädagogische Kleingruppenarbeit,
dd) Einzelberatungen in besonderen Problemlagen,

b) offene sozialpädagogisch orientierte Angebote für alle Schüler, darunter zählen
aa) Arbeit mit Gruppen in der außerunterrichtlichen Zeit,
bb) Mitwirkung an Schulprojekten, Projekttagen,
cc) Organisation von außerunterrichtlichen Veranstaltungen
dd) Arbeit mit sozialpädagogischem Anspruch in Klassengemeinschaften
ee) Einrichtung spezifischer freizeitpädagogischer Angebote,

c) ergänzende und begleitende Aktivitäten durch
aa) Elternarbeit,
bb) Anbahnung und Pflege von Kontakten mit Behörden, Beratungseinrich-tungen,
cc) gewünschte sozialpädagogische Beratung von Institutionen und Ein-zelpersonen.“




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