Anmeldung:

Nutzer: Kennwort:
Weitere Themen:
Schlagworte:

Hinweise zur Schülerbeförderung

Gemäß § 71 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der aktuellen Satzung zur Schülerbeförderung (nachzulesen unter www.burgenlandkreis.de) hat der Burgenlandkreis die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten, wenn folgende Mindestanforderungen für den Schulweg überschritten werden:

 

Primarstufe (1.-4. Klasse): 2 km

 

Das nachstehende Formular zur Erstellung eines Schülerfahrausweises ist vor den Sommerferien für das folgende Schuljahr in der Schule abzugeben und wird von uns weitergeleitet!


Die Fahrausweise werden entsprechend durch die Verkehrsunternehmen am Ende der Sommerferien an die Schulen ausgegeben. Ihr Kind erhält diese am ersten Schultag ausgehändigt. Bitte dafür ein Passbild bereithalten.
Eine Mitnahme der Kinder im Schülerverkehr ist nur mit Vorlage eines gültigen Fahrausweises mit Passbild möglich.

 

 

Die Schulleitung

 

antrag_chipkarte_und_datenschutzerklaerung.pdf




Datenschutzerklärung