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Erziehungsmittel

In unserem pädagogischen Alltag sind Erziehungsmittel immer dann notwendig, wenn die Klassen- oder Schulregeln verletzt werden. Welche Erziehungsmittel wir anwenden dürfen, kann im entsprechenden Erlass nachgelesen werden.


erziehungsmittel_in_der_schule_(1)(1).pdf

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen können von der Klassenkonferenz beschlossen werden, wenn Erziehungsmittel nicht mehr ausreichen. Sollte der schulische Frieden immens gestört werden, kann der Schulleiter die Ordnungsmaßnahme "zeitweilige Ausschluss vom Unterricht" selbst aussprechen und die Klassenkonferenz sollte dann die Notwendigkeit der Maßnahme feststellen.  


Ordnungsmaßnahmen sind gem. Schulgesetz:

1. Verweis

2. zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht für 2 bis 5 Tage mit häuslicher Aufgabenerledigung

3. Überweisung in eine parallele Lerngruppe oder Klasse

4. Überweisung an eine andere Grundschule

5. Ausschluss von allen Schulen des Landes


In der Verordnung ist das Prozedere genau beschrieben.


verordnung_ueber_schulische_ordnungsmassnahmen.pdf




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